Die Immobilie im Alter (Frust oder Freude) – auch die Bafin warnt vor Teilverkauf!
Ab einem gewissen Alter, wenn auch die Gelenke nicht mehr so richtig mitspielen wollen und dass Treppensteigen zur Qual wird genauso wie die notwendige Gartenarbeit oder das notwendige sauberhalten der Wohnfläche , dann denkt man darüber nach, ob die selbstgenutzte Immobilie noch den zukünftigen Anforderungen und Erfordernissen gerecht wird. Aber auch der Tod des langjährigen Partners oder eine Krankheit führt zu diesen Überlegungen.
Bei unserer unverbindlichen Betrachtung gehen wir davon aus, dass Sie in früheren Jahren ein Ein- oder Zweifamilienhaus gekauft haben in dem Sie wohnen und welches zwischenzeitlich so gut wie abbezahlt ist. Sie wohnen also miet- oder fast mietfrei und Ihre Kosten belaufen sich nur auf die üblichen Nebenkosten sowie Ihren persönlichen Lebenshaltungskosten.
Möglicherweise ist aber auch Ihre Immobilie in die Jahre gekommen und es häufen sich die notwendigen Reparaturen sowie eventuelle Modernisierungen oder zwingend notwendige altersgerechte Umbauten.
Wenn Sie eine gute Rente erhalten oder über entsprechende weitere Vermögenswerte verfügen wird es kein Problem sein sich eine Putzfrau und einen Gärtner sowie bei Bedarf eine Pflegekraft zu leisten und die Bäder altersgerecht zu gestalten und ev. einen Treppenlift einzubauen und notwendige Hausreparaturen durchführen zu lassen.
Einen alten Baum verpflanzt man nicht.
Die größte Befürchtung liegt bei älteren Immobilienbesitzern darin, dass sie ihr gewohntes Umfeld verlieren. Darum klammern sie sich regelrecht an ihre Immobilie. Je früher die Immobilie verkauft wird, also je jünger der Verkäufer ist, desto weniger wird er sich hiermit schwer tun.
Wenn, wie bei den meisten Eigenheimbesitzern die ihr Leben lang für die Immobilie gespart haben, die selbstgenutzte Immobilie aber der Hauptbestandteil Ihres Vermögens ist, dann sollten Sie über die nachfolgenden Optionen nachdenken.
Aus meiner über 30-jährigen Erfahrung in der Immobilienwirtschaft werden i.d.R. folgende Überlegungen angestellt über die ausführlich gesprochen und nachgedacht werden muss.
– Ist die Immobilie barrierefrei?
– Wie hoch werden die Kosten für künftige Umbauten sein, die die Im-mobilie seniorengerecht machen?
– Wird der verfügbare Platz wirklich benötigt oder stellt er mit steigen-dem Alter eine Last hinsichtlich der Pflege (Reinigung, Garten) dar?
– Sind die Bewirtschaftungskosten mit der Rente bezahlbar? – Hat die Immobilie eine Lage, von der aus Supermärkte, öffentliche Verkehrsmittel, Ärzte und Apotheken gut erreicht werden können, so dass auch bei Abgabe des Führerscheins der Alltag gut gemeistert werden kann?
– Ist die Immobilie in der Nähe der Verwandten, die sich künftig um die Betreuung im Pflegefall kümmern würden?
Alternativ dann:
– Vermietung
– Verkauf und Kaufpreisermittlung
– Teilverkauf – (Immobilien-) Leibrente
– Umkehrhypothek
Altersgerechter Umbau
Je nach Ihren Bedürfnissen sind folgende Umbauten durchzuführen:
Stufenloser Zugang zu Ihrem Haus/Wohnung, ebenerdige Dusche, ev. breitere und rollstuhlgerechte Türen, Treppenlift u.s.w. Die Kosten hierfür können sich zu einigen tausend Euro summieren. Über die KFW Bank gibt es teilweise Förderprogramme. Hier machen Sie sich bitte schlau und sprechen mit einem Fachmann.
Vermietung
Sie möchten Ihre Immobilie nicht verkaufen sondern vermieten, dies z.B. an ein junges Ehepaar, welches Ihnen dann eine monatliche Miete überweist. Diese Miete kann dann möglicherweise die Mietzahlung kompensieren, die Sie für eine kleine Mietwohnung zahlen müssen. Kann aber auch ein Zuschuss sein für die Aufwendungen, wenn Sie sich entschliessen in eine Seniorenresidenz umzuziehen.
Über die zu erzielende Miete für Ihr Haus sprechen Sie mit einem örtlichen Maklerunternehmen. Dies sollte über die erforderliche Kompetenz und langjährige Erfahrung verfügen.
Berücksichtigen Sie aber bitte, dass auch wenn Ihre Mieter die üblichen Nebenkosten bezahlen, Sie nach wie vor die Reparaturen die an Ihrem Haus anfallen, aufbringen müssen.
Hier sollten Sie mit ihrem Einkommen und der erhaltenen Mietzahlung, entsprechende Rücklagen bilden können. Standardmietverträge sollten an die speziellen Anforderungen eines Hauses angepasst werden wie z.,B. Gartenpflege, spezielle Nutzungsregelungen etc.
Auch sollten Sie sich vorher Gedanken machen, was mit Ihrem Mobiliar und Ihrem gesamten Hausrat geschieht. Wenn man sich verkleinert, kann man nur einen Bruchteil seiner liebgewonnen Wohnaccessoires mitnehmen.
Verkauf
Der Verkauf des selbstgenutzten Hauses ist die meist ausgeübte Variante. Entweder zieht man in eine Mietwohnung und lebt dann vom Verkaufserlös der Immobilie oder man erwirbt eine kleine altersgerechte Eigentumswohnung oder man geniesst die Vorteile einer Seniorenresidenz. Der Käufer zieht dann in Ihr Haus ein.Aber auch hier bitte vorher daran denken, man kann meist nur einen Bruchteil seiner liebgewonnenen Utensilien mitnehmen.Eine weitere seltener praktizierte Variante ist, die selbstgenutzte Immobilie an einen Kapitalanleger zu verkaufen um weiterhin selbst in seinem alten Umfeld, wohnen zu bleiben.Diese Variante des Verkaufes sollte meiner Meinung nach wesentlich häufiger in Erwägung gezogen werden da es eine interessante Alternative zu den gängigen Leibrentenanbietern ist.Der Käufer Ihrer Immobilie erhält dann von Ihnen eine monatliche Miete zzgl. Nebenkosten. Berücksichtigen muss man hierbei, dass der Verkaufspreis ca,. 15% niedriger sein wird wie bei einem Verkauf an einen Selbstnutzer. Dieser Kapitalanleger wird mindestens eine Rendite von 4% erwarten, bezogen auf sein eingesetztes Kapital. Hier kann man dann auch verschiedene Untervarianten durchspielen, z.B. mit Anzahlungen und laufender Kaufpreiszahlung. Auf jeden Fall raten wir Ihnen hierbei einen Fachmann für die Vertragsgestaltung einzuschalten, insbesondere zur Sicherstellung Ihres lebenslangen Wohnrechtes. Auch ist die Suche nach einem Kaufinteressenten sicherlich etwas aufwendiger.Der Käufer hat den Vorteil, dass er in Ihnen einen guten Mieter hat, der wahrscheinlich auch nicht so schnell ausziehen wird.
Verkauf und Kaufpreisermittlung
Die Ermittlung des Kaufpreises ist -abgesehen von der Vertragsgestaltung bei Leibrenten- mit die schwierigste Angelegenheit. Ein Gutachter/Sachverständiger ermittelt nach einer mehrstündigen Besichtigung und anhand einer aus ca. 50 Positionen bestehenden Checkliste den realistischen Verkaufspreis. Je nach Größe und Wert der Immobilie ist hier mit einem Kostenfaktor zwischen € 500,– und 2500 Euro zu kalkulieren.
Vorsichtig sein sollten Sie sein bei Bewertungen die kostenlos sind oder übers Internet angeboten werden. Hier versucht man meist nur an Adressen von Immobilienverkäufern heran zu kommen um diese dann an Maklerunternehmen zu verkaufen. Meiner Meinung nach kann man mit den wenigen einzugebenden Daten und ohne Besichtigung keine seriöse Wertermittlung durchführen. Sowohl bei manchem Makler sowie auch bei Internetwertermittlungen muss man beachten, dass diese Firmen geneigt sind den geplanten Verkaufspreis hoch anzusetzen, um den Auftrag zu erhalten. Grund dafür ist der normale Wunsch des Immobilienbesitzers einer positiveren Botschaft lieber zu vertrauen, die Ihnen einen höheren Verkaufspreis verspricht. Ist dann ein Alleinauftrag vergeben, wird die Immobilie wahrscheinlich nach längerer Zeit doch zu dem Preis verkauft, den ein realistischer Makler schon vorher geschätzt hätte. Für eine erste ganz grobe Ermittlung des Immobilienwertes kann man es ja ausprobieren, muss dann aber darauf vorbereitet sein viele Makleranrufe zu erhalten.
Je nach Art und Lage der Immobilie und dem anvisierten Verkaufspreis kann eine Vermittlung nur wenige Wochen dauern, aber durchaus auch mal bis zu einem Jahr.
Teilverkauf
Statt des klassischen Weges einer Leibrente oder Umkehrhypothek oder einen normalen Verkauf mit einer einmaligen Auszahlung bietet ein Hamburger sowie ein Düsseldorfer Unternehmen den Teilkauf Ihrer Immobilie an. Der Immobilien-Teilverkauf bietet hier einen Mittelweg. Anstatt die Immobilie als Ganze zu verkaufen, wird ein Teil dieser (bis zu einem Anteil von 50%) verkauft. Der Käufer (das Teilverkaufs-Unternehmen) tritt als stiller Miteigentümer auf, während der bisherige Eigentümer (Sie) den vollen Nießbrauch – also das Wohnrecht sowie die Möglichkeit zur wirtschaftlichen Nutzung der Immobilie – an der Immobilie behält.
Für die Nutzung müssen die bisherigen Eigentümer ein monatliches Nutzungsentgelt zahlen.
Diese Modelle des Teilverkaufes, die sich meist mit dem Versprechen finanzieller Freiheit an ältere Manschen richten, werden als schnell, unkompliziert und lebenslang sicher angepriesen. Tatsächlich halten Teilverkäufe vieles nicht, was die Werbung verspricht.
Mit dem eingenommenen Geld welches die Firmen erhalten, könnten sich Eigentümer langgehegte Wünsche wie große Reisen, ein Wohnmobil, den seniorengerechten Umbau der Immobilie oder Renovierungen und einen höheren Lebensstandard leisten. Zugleich behielte man die Kontrolle über seine Immobilie bis hin zum Rückkauf. In der Regel richten sich die Anbieter an Senioren, die sich über ihre Altersvorsorge gedanken machen und eine relativ geringe Rente erhalten.
Auch aus Sicht der Bafin gibt es bei den Teilverkauf-Modellen einige Tücken. Ein hoher Teilverkausfpreis kann verlockend klingen. Zu berücksichtigen ist aber das monatliche Nutzungsentgeld sowie der Mindesterlös und sämtliche Gebühren beim Gesamtverkauf. Ausserdem fallen i.d.R. die laufenden Kosten einer Immobilie weiter an, auch wenn es einen Miteigentümer gibt.
Zusätzlich bekommt die Teilverkauf-Firma beim Teilverkauf oder Rückkauf immer mindestens den Teilverkausfpreis plus „X“ für ihren Immobilienanteil.
Der festgestellte Verkehrswert, der die Basis für den Teilverkaufspreis ist, kann ausserdem vom tatsächlichen Verkehrswert abweichen.
Zu beachten sind ausserdem die teilweise unkalkulierbaren monatlichen Gebühren, die oft nach einer festgeschriebenen Laufzeit erhöht werden können. Wer dann das Nutzungsentgeld nicht mehr zahlen kann, dem droht die Zwangsversteigerung und der Auszug. Ein Rückkauf ist meist so teuer, dass dies meist nur eine theoretische Situation ist.
Denken Sie immer daran, die Teilverkausfirma will und muss Geld verdienen. Da die Zukunft nicht vorhersehbar ist wird hier mit enormen Sicherheitsabschlägen kalkuliert.
Die Seiten der Unternehmen weisen oft auf der Internetpräsenz auch interessante Musterrechnungen auf. Nachteil könnte sein, dass Ihr neuer Miteigentümer bei einem Verkauf ein Mitspracherecht hat. Theoretisch könnten Sie Ihren Anteil ev. auch an einen Dritten verkaufen, nur wer kauft den Bruchteil Ihrer Immobilie? Hier sollten Sie als Miteigentümer gut überlegen, ob Ihnen unter Federführung dieser Teilkauf Miteigentümers, der auch den Notar bestimmt, ein späterer Verkauf angenehm ist und das angegebene Durchführungsentgeld bzw. ein Nutzungsentgeld ihren Erwartungen entspricht. Renovierungskosten und Reparaturaufwendungen müssen Sie selbst nach wie vor bezahlen, da der neue Miteigentümer nur stiller Teilhaber ist.